IT Kollektivvertrag 2026: Gehalt, Erhöhung und Tabelle

it kollektivvertrag 2026

Der IT Kollektivvertrag 2026 ist für viele Angestellte in der österreichischen IT-Branche besonders wichtig. Er regelt unter anderem Mindestgehälter, Einstufungen, Lehrlingseinkommen und bestimmte Zulagen. Der aktuelle Abschluss gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026. Dabei wurden die kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter je nach Tätigkeitsfamilie unterschiedlich erhöht. Zusätzlich wurde eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme vereinbart. Für Arbeitnehmer bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass jedes Gehalt um denselben Prozentsatz steigt. Entscheidend sind die persönliche Einstufung, das bisherige Einkommen und die Regelungen des jeweiligen Unternehmens. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Bestimmungen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen KV-Mindestgehalt und tatsächlichem Gehalt. Das Mindestgehalt ergibt sich aus der jeweiligen Tätigkeitsfamilie und Erfahrungsstufe. Es darf grundsätzlich nicht unterschritten werden. Liegt das tatsächliche Gehalt bereits darüber, gelten zusätzliche Regeln für die IST-Gehaltserhöhung. Außerdem können individuelle Vereinbarungen, Berufserfahrung und Verantwortung eine Rolle spielen. Wer seinen persönlichen Anspruch prüfen möchte, sollte daher Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und aktuelle Tätigkeit miteinander vergleichen. So lässt sich besser erkennen, welche Regelungen tatsächlich gelten. Bei besonderen Fällen kann außerdem eine fachliche arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein.

Neue Mindestgehälter im IT Kollektivvertrag 2026

Mit dem IT Kollektivvertrag 2026 wurden die Mindestgrundgehälter rückwirkend ab 1. Januar 2026 angehoben. Die Erhöhung fällt je nach Tätigkeitsfamilie unterschiedlich aus. Für ZT beträgt sie 3,1 Prozent. Bei AT sind es 3,0 Prozent, während ST1 um 2,9 Prozent und ST2 um 2,8 Prozent steigt. Für LT wurde eine Erhöhung von 2,7 Prozent vereinbart. Dadurch ergeben sich neue Mindestbeträge für die verschiedenen Erfahrungsstufen. Allerdings reicht die Tabelle allein nicht aus, um das persönliche Gehalt zu bestimmen. Zusätzlich muss die richtige Tätigkeitsfamilie festgestellt werden.

In der Einstiegsstufe reichen die monatlichen Mindestgrundgehälter von 2.236 Euro bei ZT bis 5.301 Euro bei LT. Bei AT beträgt der Wert 2.547 Euro. Für ST1 sind 3.267 Euro vorgesehen, während ST2 bei 4.061 Euro beginnt. Mit zunehmender Erfahrung steigen die Mindestwerte entsprechend an. Die Regelstufe und Erfahrungsstufe sehen daher höhere Beträge vor. Wichtig ist außerdem, dass es sich um Bruttobeträge handelt. Das tatsächlich ausgezahlte Nettogehalt hängt von Steuern, Sozialversicherung und weiteren persönlichen Faktoren ab. Mehr lesen : Digitaler Euro

IT-KV 2026 Gehaltstabelle

Die Gehaltstabelle des IT Kollektivvertrag 2026 bietet Arbeitnehmern eine wichtige Orientierung. Sie zeigt, welches Mindestgrundgehalt für die jeweilige Tätigkeitsfamilie und Erfahrungsstufe vorgesehen ist. Dabei wird zwischen ZT, AT, ST1, ST2 und LT unterschieden. Die Einstufung richtet sich allerdings nicht allein nach dem Jobtitel. Vielmehr spielen die tatsächlichen Aufgaben, erforderlichen Kenntnisse, Berufserfahrung und Verantwortung eine wichtige Rolle. Deshalb können zwei Personen mit ähnlicher Berufsbezeichnung unterschiedlich eingestuft sein. Wer seine Einstufung überprüfen möchte, sollte daher die konkrete Tätigkeit mit den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeitsfamilie vergleichen.

TätigkeitsfamilieEinstiegRegelstufeErfahrungsstufe
ZT2.236 €2.459 €3.057 €
AT2.547 €3.155 €3.819 €
ST13.267 €3.954 €4.476 €
ST24.061 €4.611 €5.444 €
LT5.301 €6.059 €6.781 €

Die genannten Beträge sind monatliche Mindestgrundgehälter ab Januar 2026. Darüber hinaus sieht der Kollektivvertrag besondere Regelungen für bestimmte Berufseinsteiger vor. Für AT beträgt dieser besondere Betrag 2.420 Euro, bei ST1 sind es 3.104 Euro. Gleichzeitig kann ein Unternehmen freiwillig höhere Gehälter bezahlen. Deshalb ist die Tabelle nicht automatisch das tatsächliche Einkommen eines Mitarbeiters. Vielmehr zeigt sie die kollektivvertragliche Untergrenze. Für eine korrekte Beurteilung sollten Arbeitnehmer deshalb zusätzlich ihren Arbeitsvertrag und ihre aktuelle Einstufung prüfen.

IST-Gehaltserhöhung 2026 erklärt

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die IST-Gehälter. Nach dem IT Kollektivvertrag 2026 muss die relevante IST-Gehaltssumme mit Wirkung spätestens zum 1. Juli 2026 um 2,75 Prozent erhöht werden. Diese Regelung bedeutet allerdings nicht, dass jeder Mitarbeiter automatisch genau 2,75 Prozent mehr verdient. Stattdessen wird die relevante Gehaltssumme des Unternehmens betrachtet. Innerhalb der vorgesehenen Regeln kann die Erhöhung unterschiedlich auf die Arbeitnehmer verteilt werden. Deshalb kann die tatsächliche Gehaltsentwicklung von Person zu Person variieren. Für Arbeitnehmer ist dieser Unterschied besonders wichtig, wenn sie bereits über dem KV-Mindestgehalt verdienen.

Zusätzlich gelten bestimmte Ausnahmen und Sonderregeln. In Betrieben mit bis zu neun überzahlten Arbeitnehmern besteht keine verpflichtende IST-Erhöhung. Bei größeren Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Mitarbeiter ausgenommen werden. Für einen weiteren Teil der Beschäftigten kann eine Einmalzahlung vorgesehen werden. Die genaue Umsetzung hängt deshalb von der Größe des Betriebs und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Außerdem spielen bestimmte Stichtage eine Rolle. Wer wissen möchte, wie sich die Regelung auf das persönliche Einkommen auswirkt, sollte daher die betriebliche Berechnung und die eigene Gehaltsentwicklung betrachten.

Lehrlingseinkommen nach dem IT-KV 2026

Auch Lehrlinge profitieren von den Änderungen im IT Kollektivvertrag 2026. Die Lehrlingseinkommen wurden rückwirkend ab 1. Januar 2026 angepasst. Im ersten Lehrjahr beträgt das monatliche Einkommen 960 Euro. Im zweiten Lehrjahr steigt es auf 1.210 Euro. Während des dritten Lehrjahres sind 1.410 Euro vorgesehen. Im vierten Lehrjahr erhöht sich der Betrag auf 1.750 Euro. Damit bietet die aktuelle Regelung eine klare Orientierung für junge Menschen in einer IT-Ausbildung. Entscheidend ist jedoch immer, welche Ausbildungs- und Vertragsbedingungen im konkreten Fall vorliegen.

Darüber hinaus enthält der aktuelle IT-KV besondere Regelungen für Pflichtpraktikanten. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ab 1. April 2026 gilt während der ersten sechs Monate grundsätzlich das Lehrlingseinkommen des ersten Lehrjahres. Ab dem siebenten Monat ist grundsätzlich das Lehrlingseinkommen des zweiten Lehrjahres vorgesehen. Diese Regelung betrifft bestimmte Pflichtpraktika und sollte deshalb nicht automatisch auf jede Form eines Praktikums übertragen werden. Wer ein Praktikum plant oder bereits absolviert, sollte zuerst prüfen, ob es tatsächlich unter die entsprechenden kollektivvertraglichen Bestimmungen fällt.

Zulagen und weitere Änderungen 2026

Neben den Mindestgehältern wurden im IT Kollektivvertrag 2026 auch bestimmte Zulagen angepasst. Die entsprechenden Zulagen steigen rückwirkend ab 1. Januar 2026 um 2,75 Prozent. Für die Schichtzulage werden 7,55 Euro genannt. Die Rufbereitschaftszulage beträgt 5,71 Euro. Solche zusätzlichen Zahlungen können insbesondere für Mitarbeiter relevant sein, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten arbeiten. Allerdings besteht ein Anspruch nur dann, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb sollte immer geprüft werden, welche Arbeitszeiten und Tätigkeiten im konkreten Arbeitsverhältnis vorliegen.

Auch bei geringfügiger Beschäftigung gelten besondere Regeln. Für diese Arbeitnehmer werden die neuen Mindestgrundgehälter abweichend erst ab 1. April 2026 erhöht. Für die Monate Januar bis März kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Ausgleich in Zeit vorgesehen sein. Alternativ kann der Arbeitgeber die Erhöhung rückwirkend ab Januar durchführen, sofern die Geringfügigkeitsgrenze dadurch nicht überschritten wird. Zusätzlich wurden bestimmte Reiseaufwandsentschädigungen und das Kilometergeld angepasst. Arbeitnehmer sollten daher neben dem Grundgehalt auch prüfen, ob ihnen weitere kollektivvertragliche Zahlungen zustehen.

Was bedeutet der IT Kollektivvertrag 2026 für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer schafft der IT Kollektivvertrag 2026 vor allem eine klare Grundlage für Mindestgehälter und bestimmte Zusatzleistungen. Wer nach dem Kollektivvertrag bezahlt wird, darf nicht unter dem für die eigene Einstufung vorgesehenen Mindestbetrag liegen. Gleichzeitig bedeutet ein höheres bisheriges Gehalt nicht automatisch eine identische Erhöhung um den neuen KV-Prozentsatz. In diesem Fall können die Regeln zur IST-Gehaltssumme relevant sein. Darüber hinaus können Erfahrung, Verantwortung und individuelle Vereinbarungen das tatsächliche Einkommen beeinflussen. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer seine persönliche Situation separat betrachten.

Ein Beispiel zeigt den Unterschied besonders deutlich. Angenommen, ein Mitarbeiter gehört zur Tätigkeitsfamilie AT und befindet sich in der Regelstufe. Das entsprechende KV-Mindestgehalt beträgt 2026 monatlich 3.155 Euro. Verdient diese Person bereits 3.500 Euro, liegt ihr Gehalt über dem Mindestwert. Die neue Tabelle führt deshalb nicht automatisch zu einer bestimmten zusätzlichen Erhöhung. Ob und wie stark das Gehalt weiter steigt, hängt unter anderem von der IST-Regelung und der betrieblichen Umsetzung ab. Für eine genaue Prüfung sind daher die eigene Einstufung und die Gehaltsabrechnung entscheidend.

Was Arbeitgeber 2026 beachten sollten

Arbeitgeber müssen beim IT Kollektivvertrag 2026 zunächst sicherstellen, dass die neuen Mindestgrundgehälter korrekt angewendet werden. Liegt das bisherige Gehalt eines Mitarbeiters unter dem neuen KV-Mindestwert, muss eine entsprechende Anpassung erfolgen. Diese Mindestgehälter gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. Darüber hinaus sollten Unternehmen prüfen, ob die Regelungen zur IST-Gehaltssumme greifen. Eine pauschale Erhöhung aller Gehälter um 2,75 Prozent ist dabei nicht zwingend vorgeschrieben. Vielmehr gelten die konkreten Bestimmungen zur Berechnung und Verteilung der vorgesehenen Erhöhung.

Auch die richtige Einstufung verdient besondere Aufmerksamkeit. Schließlich hängt davon ab, welches Mindestgrundgehalt für einen Mitarbeiter gilt. Zusätzlich müssen Unternehmen die neuen Lehrlingseinkommen, Zulagen und Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte berücksichtigen. Bei der IST-Gehaltserhöhung können weitere Berechnungen erforderlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, die aktuellen Tabellen und den vollständigen Kollektivvertrag sorgfältig zu prüfen. Bei komplizierten Fällen kann außerdem eine arbeitsrechtliche Beratung helfen. Dadurch lassen sich Fehler bei Gehaltsabrechnungen und bei der Umsetzung der kollektivvertraglichen Bestimmungen vermeiden.

Häufige Fragen zum IT Kollektivvertrag 2026

Wie hoch ist das Mindestgehalt im IT Kollektivvertrag 2026?

Das Mindestgehalt hängt von Tätigkeitsfamilie und Erfahrungsstufe ab. In der Einstiegsstufe reicht es 2026 von 2.236 Euro bei ZT bis 5.301 Euro bei LT. Dazwischen liegen AT mit 2.547 Euro, ST1 mit 3.267 Euro und ST2 mit 4.061 Euro monatlich.

Werden alle IT-Gehälter 2026 um 2,75 Prozent erhöht?

Nein, nicht automatisch. Die 2,75 Prozent beziehen sich auf die relevante IST-Gehaltssumme. Die Verteilung kann innerhalb der kollektivvertraglichen Regeln unterschiedlich erfolgen. Deshalb kann die individuelle Erhöhung von Mitarbeiter zu Mitarbeiter verschieden ausfallen.

Ab wann gilt der IT Kollektivvertrag 2026?

Die neuen Mindestgrundgehälter gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. Für geringfügig Beschäftigte gilt eine besondere Regelung ab April. Die IST-Gehaltserhöhung muss spätestens mit dem Gehalt für Juli 2026 umgesetzt werden.

Wie viel verdienen Lehrlinge 2026?

Im ersten Lehrjahr beträgt das Lehrlingseinkommen 960 Euro monatlich. Im zweiten Jahr sind es 1.210 Euro. Das dritte Lehrjahr sieht 1.410 Euro vor. Im vierten Jahr steigt der Betrag auf 1.750 Euro.

Wo findet man die aktuelle IT-KV-Tabelle?

Die aktuelle Tabelle und weitere Informationen werden von der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht. Für die persönliche Prüfung sollten Arbeitnehmer zusätzlich ihren Arbeitsvertrag, die konkrete Tätigkeit und die aktuelle Einstufung berücksichtigen.

Fazit: IT Kollektivvertrag 2026

Der IT Kollektivvertrag 2026 bringt wichtige Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der österreichischen IT-Branche. Die Mindestgrundgehälter wurden rückwirkend ab Januar je nach Tätigkeitsfamilie unterschiedlich erhöht. Zusätzlich gilt eine Regelung zur IST-Gehaltssumme von 2,75 Prozent. Auch Lehrlingseinkommen und bestimmte Zulagen wurden angepasst. Allerdings erhält nicht jeder Arbeitnehmer automatisch dieselbe Gehaltserhöhung. Entscheidend sind vielmehr die persönliche Einstufung, das bisherige Gehalt und die Regelungen im jeweiligen Unternehmen. Wer seinen Anspruch überprüfen möchte, sollte deshalb die aktuelle Gehaltstabelle mit dem eigenen Arbeitsvertrag vergleichen. So lässt sich schnell feststellen, welche Mindest- und Zusatzansprüche relevant sind.

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